Wissenswertes am 2.Juni 2023, 19,30 Uhr


Am Freitag, dem 2. Juni 2023, um 19.30 Uhr begrüßt Prof. Dr. Martin Fleuß im Gemeindehaus in der Nesselbergstraße 12 in der Reihe „Wissenswertes“ Cornelia Lieto, die Leiterin des Fachbereichs „Gefährdetenhilfe“ der Diakonie Wuppertal Soziale Teilhabe gGmbH.

Die Institution der Gefährdetenhilfe verfolgt das Ziel, Menschen, die sich am Rande des Sozialen Umfeldes befinden, Hilfe zu leisten. Der Adressatenkreis der Gefährdetenhilfe erfasst insbesondere Abhängigkeitserkrankte, Personen, die straffällig geworden sind, auch nach ihrer Entlassung aus der Strafhaft, Wohnungs- und Obdachlose sowie Personen, die in ihrem Leben durch persönliche Lebensumstände in eine Notsituation oder Lebenskrise geraten sind. Sie bietet Menschen Hilfestellung mit dem Ziel an, die Betroffenen wieder in die Lage zu versetzen, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und sich wieder in ihr soziales Umfeld und den Arbeitsmarkt integrieren.

Gemäß § 67 Satz 1 des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch (im Folgenden: SGB XII) sind Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Mit dieser Norm spannt der Gesetzgeber ein Auffangnetz für Menschen, die von anderen Sozialleistungen nicht mehr erfasst werden und daher durch sämtliche Raster sozialer Sicherungssysteme fallen. Der Kreis der leistungsberechtigten Personen wird in der Norm nicht abschließend definiert. Die Begriffe „besondere Lebensverhältnisse“ und „soziale Schwierigkeiten“ umschreiben den Anwendungsbereich der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten besser als der im früheren Fürsorgerecht gebräuchliche Begriff der Nichtsesshaften- und Gefährdetenhilfe, die Personen gewährt werden sollte, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten und dadurch gefährdet waren, „dass sie aus Mangel an innerer Festigkeit ein geordnetes Leben in der Gemeinschaft nicht führen“ konnten. Besondere Lebensverhältnisse im Sinne des § 67 Satz 1 SGB XII sind in den Fällen fehlender oder nicht ausreichender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, gewaltgeprägten Lebensumständen, Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder anderen vergleichbaren nachteiligen Umständen anzunehmen. „Soziale Schwierigkeiten“ sind vornehmlich durch eine Einschränkung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gekennzeichnet. Sie gehen typischerweise mit besonderen Lebensverhältnissen einher und über solche sozialen Schwierigkeiten hinaus, die bereits für die Inanspruchnahme anderer Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII vorausgesetzt werden. Sie treten typischerweise, aber nicht ausschließlich, im Zusammenhang mit der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, der Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes, familiären oder anderen sozialen Beziehungen oder straffälligen Verhaltensweisen auf. Die Hilfegewährung setzt voraus, dass die betroffene Person aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu überwinden.

Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 SGB XII umfassen die Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Die Hilfegewährung verfolgt einen weiten Ansatz. Sämtliche Maßnahmen, die notwendig sind, die gesetzlichen Zielvorgaben zu erreichen, sind zu erbringen. Deren Art und Umfang ergeben sich aus der konkreten Lebenssituation der nach Hilfe fragenden Person. Nach § 68 Abs. 3 SGB XII sollen die Träger der Sozialhilfe unter anderem mit den Vereinigungen, die sich die gleichen Aufgaben zum Ziel gesetzt haben, zusammenarbeiten. Zu den Vereinigungen, die sich die gleichen Aufgaben im Sinne der §§ 67 ff. SGB XII zum Ziel gesetzt haben, zählen unter anderem die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Kirchen.

Eine solche Vereinigung ist auch die Diakonie Wuppertal Soziale Teilhabe gGmbH, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Menschen bei Armut, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, Überschuldung, Integrationsfragen und weiteren vielfältigen Herausforderungen des Lebens schnelle und gezielte Unterstützung anzubieten. Cornelia Lieto leitet seit Mai 2016 den Fachbereich „Gefährdetenhilfe“. Sie ist überdies seit dem Jahr 2022 Vorständin des Evangelischen Verein für Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften in Wuppertal e.V., der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Menschen, die unter einer psychischen Erkrankung leiden oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung haben und deshalb ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln können, zu helfen, den Lebensalltag wieder in den Griff zu bekommen. Cornelia Lieto hat den Studiengang Sozialarbeit an der Fachhochschule Düsseldorf absolviert. Erste Erfahrungen mit Menschen aus dem Wirkungskreis der Gefährdetenhilfe sammelte sich bereits ab dem Jahr 2007 bei einem diakonischen Träger im Bereich der sozialen Betreuung. Seit dem Jahre 2015 ist sie im Anschluss an ihre Elternzeit bei der Diakonie Wuppertal beschäftigt.

Gewinnen Sie eindrückliche Erkenntnisse über die herausfordernde und zugleich segensreiche Arbeit der Gefährdetenhilfe. Wo? Natürlich bei „Wissenswertes“ am 2. Juni 2023! Der Eintritt ist frei.

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