Wie kommt man eigentlich wieder in die Kirche?


Mehr als 6.000 Personen treten pro Jahr in die Evangelische Kirche im Rheinland ein. Das ist ohne Aufwand möglich.

Das ist unbürokratisch und ohne Aufwand in einer der Eintrittsstellen in der Evangelischen Kirche im Rheinland möglich. 23 gibt es zwischen Saarbrücken und Oberhausen, Aachen und Altenkirchen. Häufig sind sie einer Citykirche angegliedert, in Wuppertal sind dies die Citykirchen Elberfeld und Barmen. Der Eintritt ist ebenso bei Pfarrerin Dr. Sylvia Hartmann in unserer Gemeinde Küllenhahn möglich.
Im Jahr 2013 nutzten 6.383 Personen eine dieser Möglichkeiten für ihren Weg in die Kirche. Dem Eintritt geht ein Gespräch voraus. Es bietet denjenigen, die mögen, die Chance, ihre persönliche Geschichte mit der Institution Kirche zu erzählen. Wenn zur Hand, sollten Eintrittswillige zu diesem Gespräch neben dem Personalausweis die Taufurkunde oder eine Bescheinigung über Taufdatum und -ort sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht mitbringen.
Bei der Aufnahme werden die neuen Kirchenmitglieder gebeten, eine Kirchengemeinde zu benennen, zu der sie gehören möchten. Das kann die Gemeinde des Wohnortes sein, aber auch eine andere Gemeinde.

Ist der Eintritt mit einer Taufe verbunden?
Wer bereits einmal Mitglied einer evangelischen oder katholischen Kirche war und getauft wurde, wird nicht erneut getauft, denn die Taufe ist einmalig.

Sie wird von allen christlichen Kirchen anerkannt. So haben am 26. März 1996 die Evangelische Kirche im Rheinland, das Erzbistum Köln sowie die Bistümer Aachen, Essen, Münster und Trier eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe unterzeichnet.
Darin heißt es unter anderem: „Die Taufe als grundlegende Gnadenzusage Gottes ist unwiederholbar. Sie kann auch nicht ungeschehen gemacht werden.“ Wer bisher keiner Kirche angehörte, wird in einem Gottesdienst mit einer Taufe aufgenommen. Taufgespräche gehen in der Regel der Feier voraus.

Gibt es vor dem Eintritt eine Prüfung?
Nein. Auch muss sich niemand für die Gründe des Eintritts in die evangelische Kirche oder eines zurückliegenden Austritts rechtfertigen.

Welche Kosten entstehen?
Der Eintritt ist kostenfrei. Als neue Mitglieder beteiligen sich diejenigen, die Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, mit der Kirchensteuer an der Finanzierung der vielfältigen Aufgaben ihrer Kirche. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer. Durch die Koppelung an die Steuer nimmt die Kirche Rücksicht
auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen: Wer beispielsweise in der Ausbildung oder arbeitslos ist oder eine kleine Rente bezieht, zahlt auch keine Kirchensteuer. Die Kirchensteuer kann vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.

Was verbindet sich mit der Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?
• Gemeinschaft, Gottesdienst,
geistliches Leben
• die Teilnahme am Abendmahl
• die Übernahme des Amtes einer Patin, eines Paten
• der Anspruch auf seelsorgliche Beglei-
tung sowie kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung
• die Nutzung der vielfältigen Angebote der Kirche wie Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit sowie Bildungs- und Kulturveranstaltungen
• das ehrenamtliche Engagement im sozialen, kulturellen oder kirchenmusika-
lischen Bereich
• die Teilnahme an Presbyteriumswahlen sowie die Kandidatur für ein Leitungsamt

ekir.de/C. Orth

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